Drop-In Geschäftsbedingungen und Konditionen

1. VERTRAGSPARTNER, GELTUNGSBEREICH

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Coworking Space Smart Offices Querfurt (Smart Offices Operations GbR; Gesellschafter Marcus Conrad und Franzis Schicke), nachfolgend „SOQ“ genannt.

Döcklitzer Tor 56, 06268 Querfurt

2. ALLGEMEINES

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von SOQ die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch SOQ keine Geltung.

2.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von SOQ ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN), der Bereitstellung von Rollcontainern, im Rahmen der angebotenen Leistungen sowie einem Konferenzraum (2h/ Monat kostenlos, danach kostenpflichtig) und 5 Büros in den als SOQ bezeichneten Räumen Döcklitzer Tor 56, 06268 Querfurt. Darüber hinaus können in den SOQ als weitere Servicedienstleistung Veranstaltungen durchgeführt werden.

3.2. Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

1. Tageskarte: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze ab 9 Uhr morgens 1 Tag Nutzungsberechtigung inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

2. Halber Tag: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze für 4 aufeinanderfolgende Stunden inklusive Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

3. Monatsticket: Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten für einen Monat ab Inanspruchnahme.

4. FixDesk/FlexDesk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz mit optionalem 24 Std. Zugang inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und Schließfach.

5. Meeting- oder Konferenzraum: Konferenzraumnutzung nach Verfügbarkeit, Mindestbuchungsdauer 2 Stunden.

6. Eventspace [wird ergänzt]

a) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, W-LAN, Rollcontainer oder festen Beistellschrank, Schreibtischlampe

b) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

c) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SOQ. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SOQ zur fristlosen Kündigung.

4. ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

4.1. Der Zugang zu SOQ ist für Nutzer nur während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo-Fr. von 07:00 – 19:00 Uhr möglich. (Ausgenommen Büros und FixDesks)

4.2. Smart Lock Bedingungen: Der Zugang zu SOQ kann rund um die Uhr jedem aktiven Nutzer des Raums gewährt werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass der Raum in gutem Zustand gehalten wird und die Tür verschlossen ist, wenn er als letzte Person den Raum verlässt. Dazu gehört auch, dass die Lichter ausgeschaltet und die Fenster geschlossen sind und dass nach dem Nutzer keine weiteren Personen zurückbleiben, die keinen Zugang zum Smart Lock haben. Der Nutzer darf sich nicht so verhalten, dass der Raum, einschließlich des Mobiliars, der Ausrüstung oder anderer Ressourcen, beschädigt werden könnte. Der Nutzer ist allein verantwortlich für Schäden, gestohlene oder verlorene Gegenstände, wenn er den Raum außerhalb der üblichen Öffnungszeiten nutzt. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, außerhalb der üblichen Öffnungszeiten Personen mitzubringen, die nicht Mitglieder der SOQ sind. Bitte beachten Sie, dass SOQ-Zugang zu den Öffnungs- und Schließprotokollen des Smart Locks hat und diese jederzeit überprüfen kann, um einen eventuellen Missbrauch des Raumes zu untersuchen oder im Falle von verlorenen, gestohlenen oder zerstörten Gegenständen. Wenn der Nutzer kein aktives Mitglied der SOQ mehr ist, wird ihm der Zugang zum Smart Lock entzogen.

4.3. Clean-Desk-Policy: Jeder Nutzer ist verpflichtet alle persönlichen Gegenstände am Ende der allgemeinen Öffnungszeiten vom Schreibtisch zu entfernen. SOQ behält sich vor, alle Gegenstände (Unterlagen, Müll, etc.) beim nächsten Reinigungsgang komplett zu entsorgen.

4.4. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen sind Rollcontainer vorhanden.

5. ANMELDUNG DER KUNDEN

5.1. Kunden von SOQ, die einen Nutzervertrag abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Die Anmeldung ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber SOQ unverzüglich mitzuteilen.

6. VERTRAGSSCHLUSS

6.1. Der Vertragsschluss erfolgt per Anmeldung vor Ort an der Rezeption von SOQ oder über die Management Software Cobot über die Website www.smart-offices-querfurt.de.

6.2. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und SOQ kommt erst durch die Annahmeerklärung von SOQ (Buchungsbestätigung) zustande. Diese erfolgt schriftlich und umfasst insbesondere auch den gewählten Tarif.

6.3. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SOQ. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.

6.4. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht SOQ frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6.5. Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

6.6. Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

6.7. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsmonatsende, sofern der geschlossene Vertrag nichts anderes vorsieht.

6.8. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatsletzter dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

7. TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

7.1. Alle Preise von SOQ sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von SOQ.

7.2. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift/Kreditkarte/Paypal über den Cobot-Account.

7.3. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er SOQ-Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

7.4. Nutzer, die ein Transponder für die Eingangstür bekommen, zahlen 20,00 EUR Kaution. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

7.5. Im Falle der Stornierung der Nutzung eines Konferenzraumes fallen folgende Stornierungskosten an: bis zu 5 Tage vorher: keine Kosten, 2 Tage und weniger: 50% des angesetzten oder vereinbarten Preises.

8. DATENSCHUTZ

8.1. SOQ wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

8.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch SOQ sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

8.3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. SOQ verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

9. KÜNDIGUNGEN

9.1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9.2. SOQ kann das Vertragsverhältnis insbesondere dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Hauptmietverhältnis mit dem Vermieter von SOQ beendet wird und damit die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt.

9.3. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

10. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

10.1. Der Kunde ist im Rahmen der Tarife berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie in den Räumen aufzustellen, Voraussetzung ist die Zustimmung von SOQ.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, SOQ seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und SOQ.

10.3. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

10.4. (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- oder Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch SOQ durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von SOQ ist der Kunde zur völligen, fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes, spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn SOQ auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch SOQ zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche, behördliche Genehmigungen gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

10.5. SOQ darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

11. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

11.1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. SOQ übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

11.2. In allen Fällen, in denen SOQ im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet SOQ nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, SOQ fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.3. SOQ übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu SOQ unterbleiben. Sofern SOQ von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist SOQ zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde SOQ von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Anklicken und / oder das Downloaden von pornografischen, insbesondere kinderpornographischen Webseiten, ist absolut untersagt und berechtigt SOQ ebenfalls zur Kündigung. Dies gilt ebenfalls für Webseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden. Der Kunde ersetzt SOQ die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass SOQ-Dritten infolge einer Rechtsverletzung des Kunden in Anspruch genommen wird.

11.4. Dem Nutzer (der keinen Fixdesk oder Team Office gemietet hat), ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten besteht.

12. BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

12.1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an SOQ zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind SOQ vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

12.2. Der Kunde hat sämtliche Schlüssel und Transponder an SOQ zurückzugeben.

12.3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber SOQ für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

13. ÄNDERUNG DER AGB

13.1. SOQ behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Der Gerichtstand ist der Sitz von SOQ in Stendal.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig wären.

Stand der AGB: Juni 2024

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Smart Offices Querfurt diese Website bereitstellt.

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